Pflegefall zuhause?
Wussten Sie schon, dass jeder Pflegebedürftige Anspruch auf bis zu 60,- € pro Monat für Pflegehilfsmittel hat?
Worum geht es?
Pflegehilfsmittel dienen der Unterstützung und Erleichterung der häuslichen Pflege. Sie werden unterschieden in technische Hilfsmittel, die zumeist leihweise von der Pflegekasse überlassen werden und solche Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind – also nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Diese Produkte werden mit bis zu 60,- Euro pro Monat von der Pflegekasse bezuschusst.
Es handelt sich dabei u. a. um
· saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
· Einmalhandschuhe und Fingerlinge
· Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
· Mundschutz
· Schutzschürzen
Wann haben Sie Anspruch?
Ein Rezept brauchen Sie nicht. Es genügt, einen Antrag auf die gewünschten Hilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Anspruch hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause versorgt wird und pflegeversichert ist. Die Vorversicherungszeit muss gewährleistet und die Pflegebedürftigkeit festgestellt worden sein. Die Pflegestufe spielt allerdings keine Rolle.
Wir helfen Ihnen!
Wir halten den Antrag auf den Zuschuss für Sie bereit und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen. Auch wenn Sie pflegender Angehöriger sind, unterstützen wir Sie mit dem Formular. Die Bewilligung für den Zuschuss hängt von der Pflegekasse ab. Wenn sie Ihrem Antrag zustimmt, können Sie die Hilfsmittel direkt bei uns in der Apotheke abholen. Außerdem übernehmen wir für Sie die Dokumentation und Abrechnung mit der Pflegekasse.
Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Pflegehilfsmittel haben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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Kommem Sie zu uns in die Apotheke, rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.